Die Pilotenausbildung - Erwerb der LAPL(A) und PPL(A) nach Part-FCL 115, 120, 210 und 215
Voraussetzungen
Spaß am Fliegen und etwas Taschengeld
Mindestalter bei Ausbildungsbeginn 16 Jahre, beim Ablegen der Prüfung 17 Jahre
Folgende Unterlagen sind vor und während der Ausbildung vorzulegen:
- Bescheinigung der Luftsicherheitsbehörde über die Feststellung der Zuverlässigkeit nach § 7 Abs. 1 oder Bescheinigung über eine gleichwertige Überprüfung gemäß § 7 Abs. 2 Luftsicherheitsgesetz ... vor Beginn der Ausbildung erforderlich!!!
- Ausbildungsvertrag + Enthaftungserklärung mit der Flugschule
- Bewerbermeldung zur Ausbildung (Vordrucke LDS Teil 1 und Teil 2)
- Kopie eines gültigen Identitätsdokumentes (Reisepass oder Personalausweis)
- fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis nach Verordnung (EU) Nr.1178/2011
- Auskunft nach § 30 Abs. 8 Straßenverkehrsgesetz
- Erklärung über laufende Ermittlungs- oder Strafverfahren
- 2 gleiche Paßbilder
- Nachweis über die theoretische Ausbildung
- Nachweis über praktische Ausbildung
- Antrag zur theoretischen Prüfung
- Antrag zur praktischen Prüfung
- Flugfunkzeugnis (mindestens BZF 2)



