Erwerb der Nachtflugberechtigung nach Part-FCL.810
Voraussetzungen
PPL(A) oder auch LAPL(A) mit Funknavigation+Geräteflugausbildung
Es wird eine theoretische und praktische Ausbildung nach Part-FCL.810 durchgeführt:
- mindestens 5 Stunden Nachtflug nach Sichtflugregeln
- darin enthalten sind 5 Nachtstarts und 5 Nachtlandungen im Alleinflug
- 2 Nachtüberlandflüge mit je einer Zwischenlandung auf einem mindestens 50 km entfernten Flugplatz mit Lehrer, davon ein Überlandflug zur Einweisung und ein Überlandflug, bei dem der Bewerber die Tätigkeit des verantwortlichen Luftfahrzeugführers ausübt.
Kosten laut aktueller Preisliste (bezieht sich auf Flüge mit Cessna 172N AVGAS "Schüttler")






