Kunstflugberechtigung nach Part-FCL.800

Voraussetzungen

Vor Beginn der Ausbildung sind mindestens 40 Stunden als verantwortlicher Luftfahrzeugführer nach Lizenzerwerb auf Motorflugzeugen nachzuweisen.

Bodeneinweisung

Die Bodeneinweisungen beinhalten die Übernahmekontrolle des Flugzeuges, das Kabinentraining und das Besprechen der Steuertechnik der einzelnen Figuren. Außerdem werden der Kunstflugraum (Kunstflugbox), die vorgeschriebenen Wetterbedingungen, Sicherheitsvorschriften und die Einweisung in die Handhabung des Rettungsfallschirms besprochen.

Praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung umfaßt 20 Flüge und mindestens 5 Flugstunden.

Dabei wird das Verhalten in besonderen Fällen geübt und unklare Fluglagen ausgeleitet. 

Es werden folgende Kunstflugfiguren trainiert und kombiniert:

Rollenkehre, Looping, Aufschwung, Rollen, Turn, Trudeln und Rückenflug.

Kosten beinhalten 5 Flugstunden mit einer Zlin 526F , Fluglehrer für 5 Flugstunden, 20 Starts und Landungen, Bodeneinweisungen und Flughandbuch